Der jüngste Vorschlag über eine Grundsteuer in Spanien

Der jüngste Vorschlag über eine Grundsteuer in Spanien

Von Borja Salas · 4m. Lesezeit
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Bei Drumelia ist es unser Ziel, unsere Kunden über wichtige rechtliche und finanzielle Angelegenheiten, die ihre Immobilieninvestitionen betreffen könnten, auf dem Laufenden zu halten.

Die jüngste Ankündigung des Premierministers bezüglich potenzieller Steueränderungen für Käufer außerhalb der EU hat verständlicherweise Besorgnis und Fragen ausgelöst. Um Klarheit zu schaffen und diese Unsicherheiten anzugehen, haben wir unseren Rechts- und Finanzberater Borja Salas gebeten, seine professionelle Analyse der Situation zu teilen. Transparenz und verlässliche Beratung stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, und wir hoffen, dass diese Einblicke Ihnen mehr Klarheit verschaffen, während die Diskussion über dieses Vorschlagsthema weitergeht.

„Zunächst einmal möchte ich mich vorstellen. Ich bin Borja Salas, interner Rechtsberater bei DRUMELIA. Im Zusammenhang mit den neuesten Nachrichten über die vom Premierminister erwähnte Steuer wurde ich von verschiedenen Kunden gebeten, die aktuelle Situation zu erläutern. Hier sind meine Beobachtungen.

Erklärung des Premierministers

Die Aussagen des Premierministers vom 13. Januar waren etwas unklar und offen für Interpretationen im Vergleich zur tatsächlichen Formulierung des veröffentlichten Plans. Er sagte konkret: „Wir haben beschlossen, den Kauf von Immobilien durch Nicht-EU-Ausländer, die keine Einwohner sind, zu beschränken. Und wir werden dies tun, indem wir die Steuerlast auf solche Käufe um bis zu 100 % des Immobilienwerts erhöhen.“

Basierend auf diesen Aussagen scheint es tatsächlich so, wie viele glauben könnten, dass die Regierung beabsichtigt, eine Steuer in Höhe des Immobilienwerts zu erheben. Beispielsweise müsste ein Nicht-EU-Käufer, der keine Wohnsitz in der EU hat und eine Immobilie im Wert von 2 Millionen Euro kauft, zusätzliche 2 Millionen Euro an Steuern zahlen. Diese Interpretation wurde von der allgemeinen Presse weit verbreitet, ist jedoch meiner Meinung nach aus den nachfolgenden Gründen falsch.

Offizielle Kommunikation

Zunächst ist der von der Regierung genehmigte offizielle Text (auf den sich der Premierminister bezog) leicht anders formuliert als die Erklärung, die während der Pressekonferenz abgegeben wurde. Im offiziellen Dokument heißt es konkret: „Die Steuerlast für europäische Staatsbürger, die keine Einwohner unseres Landes sind, wird beim Kauf einer Immobilie in Spanien um bis zu 100 % erhöht.“

Diese Formulierung unterscheidet sich grundlegend von den Informationen, die der Premierminister präsentiert hat, und scheint darauf hinzudeuten, dass die Absicht besteht, die vom Käufer zu zahlenden Steuern beim Erwerb einer Immobilie um bis zu 100 % zu erhöhen. Mit anderen Worten, dies könnte bedeuten, die Grunderwerbssteuer (von 7 % auf 14 %) oder die Mehrwertsteuer (von 10 % auf 20 %) zu verdoppeln.

Wird die Immobiliensteuer erhöht?

Wie dem auch sei, dieser Vorschlag ist lediglich eine Idee, die vom Premierminister vorgebracht wurde, und wird aus mehreren Gründen wahrscheinlich kurzfristig nicht umgesetzt:

  • Die Regierungspartei verfügt nicht über die erforderliche parlamentarische Mehrheit, um eine solche Maßnahme zu verabschieden.
  • Sollte das Ziel sein, die Grunderwerbssteuer zu erhöhen, so ist diese Steuer den spanischen Regionen übertragen, von denen die meisten von der Opposition regiert werden, die sich stark gegen eine solche Maßnahme ausspricht.

Es ist auch erwähnenswert, dass nichts darüber bekannt gegeben wurde, wie diese potenzielle neue Steuer Unternehmen betreffen würde. Auf den ersten Blick scheint es unwahrscheinlich, dass Käufe, die über eine spanische oder europäische SL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) getätigt werden, einer solchen zusätzlichen Besteuerung unterworfen werden könnten.

Unter Berücksichtigung all dieser Punkte möchte ich betonen, dass diese Steuer meiner Meinung nach weit davon entfernt ist, Realität zu werden: Es handelt sich lediglich um eine Hypothese, die vom Premierminister vorgestellt wurde und nur geringe Chancen hat, umgesetzt zu werden. Für den Moment und auf mittlere Sicht bleibt die Besteuerung von Immobilientransaktionen in Spanien unverändert, unabhängig von der Nationalität des Käufers.“

Drumelia-Rechtsberatung

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien in Betracht ziehen und Fragen zu Steuern oder damit verbundenen Kosten haben, sind wir für Sie da.

Bei Drumelia setzen wir uns dafür ein, dass Sie alle Informationen und Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen über Ihre Investitionen zu treffen.

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